1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Speiser Beschriftungen regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden und sind integrierender Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden. Diese AGB können durch Geschäftsbedingungen des Kunden nicht aufgehoben werden. Es gilt die jeweils aktuellste Version der AGB.
2. Vorarbeiten
Eine erste Besprechung ist für den Kunden kostenlos und für beide Parteien unverbindlich. Vom Kunden gewünschte weitere Besprechungen, Gestaltungen oder Datenbearbeitungen vor Abschluss eines Ausführungs-Auftrages sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand verrechnet.
3. Angebote
Unsere Offerten sind freibleibend. Bestellannahmen und mündliche Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auftragsausführung gültig.
4. Preise
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer sowie Kosten für Verpackung und Versand zu Selbstkostenpreisen oder den entsprechenden Pauschalen.
5. Lieferfrist
Wir sind bestrebt, die Lieferfristen einzuhalten. Die genannten Lieferfristen gelten als annähernd. Lieferfristen beginnen mit dem Eintreffen des (GzA) sowie einer allenfalls vereinbarten Vorauszahlung und enden mit dem Versand ab Werk. Dem Kunden steht bei Nichteinhaltung der Lieferfrist weder ein Anspruch auf Schadenersatz noch auf Annullation des Auftrages zu.
6. Lieferung, Lagerung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Befindet sich der Kunde mit der Annahme in Verzug oder wünscht eine Einlagerung, geschieht dies ebenfalls auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Eine fertiggestellte Ware, welche nicht ausgeliefert oder montiert werden kann, kann jederzeit verrechnet werden.
7. Montagen
Die Montagen sind, sofern in der Auftragsbestätigung festgehalten, in den Preisen inbegriffen. Nebenkosten wie Skyworker, Gerüst, Kranzüge, Einmassungen, Schneeräumung, Reinigungen, Rodungen, Leitungsabklärungen oder Fundamente gehen zu Lasten des Kunden. Die Einholung eines statischen Gutachtens (sofern es die Art und Grösse einer Installation erfordert) ist Sache des Kunden. Das Einholen evtl. notwendiger Bewilligungen erfolgt bauseits. Bei angelieferten Materialien oder bauseitigen (kundenseitigen) Untergründen kann aus technischen Gründen keine Garantie bspw. auf Haftung („Nicht-Ablösen“) gegeben werden. Glasbruch ist bei (De-) Montagen von Garantie und Haftung ausgeschlossen. Erfolgt die Montage, Ummontage oder Änderung durch den Kunden oder Dritte, erlischt jegliche Garantie. Ein durch den Kunden oder Dritte verursachter (abgebrochener) Demontage- / Montageversuch oder zusätzliche De- / Montage–Etappen werden verrechnet, die Zufahrt muss gewährleistet sein. Bei schlechter Witterung verschieben sich die Termine.
8. Qualität
Wir fertigen grundsätzlich mit hoher Ausführungsqualität. Technisch bedingte und branchenübliche Toleranzen bspw. bei Mehr- oder Minderlieferung (+/- 10 %), Grössen, Paneelierungen (Zusammensetzungen), Farbwiedergabe oder UV-Beständigkeit berechtigen nicht zur Beanstandung. Montagen / Verklebungen / Folierungen sind Handarbeiten in nicht steriler Umgebung: Jede Art von Partikeleinschlüssen, Kratzern, Rakelspuren, Abständen, Ausschnitten, Eck-Anschnitten, Einschnitten, Einlegern, Überlappungen, Glanzunterschieden, Faltenbildungen, Ablösungen, etc. berechtigen nicht zur Reklamation und sind von der Garantie ausgeschlossen. Fehler, welche durch telefonische oder handschriftliche Angaben, durch Nicht-Unterzeichnung des GzA (bspw. aus Zeitgründen) oder durch nicht standardmässig verwendbare angelieferte Daten entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Speiser Beschriftungen > Version 22. März 2026
9. Garantie
Beanstandungen sind innert 5 Tagen nach Erhalt der Ware (Arbeit) anzubringen, sonst gilt die Ware (Arbeit) als angenommen (abgenommen). Waren (Arbeiten), die benutzt oder beschädigt werden, gelten als akzeptiert. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb der Garantiedauer von sechs Monaten. Falls dies nicht möglich ist, kann eine Preisminderung erfolgen. Weitere Ansprüche wie Schadenersatz sind ausgeschlossen. Die Garantie ist auf die jeweilige Material-Herstellergarantie beschränkt.
10. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zu bezahlen. Es kann jederzeit (auch nach Auftragsannahme) Vorauszahlung, Barzahlung oder Nachnahme verlangt werden. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsziel-Überschreitungen werden alle offenen Posten fällig. Der Kunde kann Zahlungen aufgrund von Beanstandungen nicht zurückbehalten oder verrechnen. Mehrere Auftraggeber oder Vermittler haften als Solidarschuldner, sämtliche Provisionen entfallen bei Zahlungsverzug. Wird ein erteilter Auftrag durch den Kunden reduziert oder annulliert, hat Speiser Beschriftungen das Recht auf Entschädigung nach Aufwand, jedoch auf mindestens zwei Drittel des vollen Preises. Gutscheine und Gegengeschäfte sind 2 Jahre gültig, nicht auszahlbar und nicht übertragbar. Rechnungen sind innert 10 Tagen zu überprüfen; nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als akzeptiert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist eine Beanstandung einer Rechnung nicht mehr möglich. Die Verzugszinsen betragen 8 % pro Jahr, die zusätzlichen Mahngebühren Fr. 80.00 pro Mahnung.
11. Urheberrechte
Bei Verwendung von zugelieferten oder beschafften Arbeiten ist der Kunde dafür verantwortlich, dass nicht die Urheber- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden und Speiser Beschriftungen schad- und klaglos zu halten. Das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit geschaffenen Arbeiten inkl. Präsentationsvorschlägen steht gemäss geltender Gesetzgebung Speiser Beschriftungen zu.
12. Daten, Werkzeuge
Notwendige Daten- und Vorlagen-Korrekturen werden dem Kunden möglichst vorher mitgeteilt und nach Aufwand verrechnet. Vom Kunden gewünschte Autor-Korrekturen sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden separat verrechnet. Die von Speiser Beschriftungen erstellten Arbeitsunterlagen, Daten, Filme, Werkzeuge etc. bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Die Daten werden von uns archiviert und gesichert, es kann dafür aber keine Garantie übernommen werden.
13. Herstellernachweis
Speiser Beschriftungen ist zur Qualitätssicherung berechtigt, einen Herstellernachweis auf oder neben dem Werkstück anzubringen. Die Arbeitsresultate dürfen für Eigenwerbung veröffentlicht werden. Die Verwendung der Kunden-/Interessenten-Daten für eigene Werbezwecke ist möglich. Werbe-Emails können jederzeit - ohne Kostenfolge, ausser den Übermittlungskosten - abbestellt werden.
14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Solothurn, es gilt Schweizer Recht. Sollten Teile dieses Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam sein, so gilt der Rest des Vertrages weiter. Speiser Beschriftungen wird bestrebt sein, allfällige Differenzen mit Kunden gütlich zu lösen.
Stand: April 2026